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Allgemeine Servicebedingungen der Hilker Repair GmbH


Servicebedingungen, die auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem 
Kunden und Hilker Repair Anwendung finden.


I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Regelungen gelangen ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Sie gelten für die gesamte Serviceabwicklung des Unternehmens Hilker Repair 
GmbH („Hilker“) und deren Kunden. Allgemeine Servicebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn Hilker ihrer 
Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


II. Leistungspflicht des Kunden
1. Risikohinweis
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass selbst bei sachgerechten und mit der  gebotenen Vorsicht vorgenommenen Diagnosemaßnahmen, am Sitz des Kunden durch Diagnoseläufe zur Fehlerortung, weitere Bauteile an der Maschine beschädigt werden könnten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, eine genaue und umfassende Beschreibung sämtlicher Mängel oder Fehlfunktionen der eingesendeten Baugruppe/n Hilker schriftlich zukommen zu lassen und Hilker bei 
der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen. Hierbei hat der Kunde auf etwaige 
technische oder herstellerspezifische Besonderheiten hinzuweisen.
3. Unterlagen / Dokumente 
Der Kunde hat Hilker alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Serviceleistung erforderlichen 
Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
4. Informationen
Der Kunde hat Hilker über die Notwendigkeit bestimmter Sicherheitsüberprüfungen oder 
Voraussetzungen rechtzeitig zu informieren.
5. Datensicherung; Parameter
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den ordnungsgemäßen Betrieb und die 
Funktionsfähigkeit der Maschine/Anlage notwendigen Einstellungen, Parametersätze und 
Daten dahingehend zu überprüfen und zu sichern, dass diese für den vom Kunden beabsichtigten 
Gebrauch korrekt eingestellt und zusätzlich extern abgesichert sind. Hilker haftet nicht für den Verlust von Daten, Parametern oder Einstellungen. Eine Haftung für eine hieraus entstehende 
Funktionsunfähigkeit der Maschine/Anlage ist ausgeschlossen
6. Mithilfe
Der Kunde hat das Servicepersonal von Hilker bei der Durchführung des Serviceeinsatzes in jeglicher 
Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, 
insbesondere zur Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte, in der für den Serviceeinsatz erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit. Während des Serviceeinsatzes muss das 
Servicepersonal frei über die Maschine verfügen können. Die Hilfskräfte haben die Weisungen des 
Servicepersonals zu befolgen. Hilker übernimmt für die Hilfskräfte keine Haftung. 
Die technische Hilfestellung des Kunden muss gewährleisten, dass der Service unverzüglich nach 
Ankunft des Servicepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden 
durchgeführt werden kann.
7. Arbeitsschutz
Der Kunde hat zum Schutz von Personen und Sachen, die am Einsatzort notwendigen speziellen 
Maßnahmen zu treffen. Er hat das Servicepersonal über bestehende spezielle Sicherheits- und 
Arbeitsschutzvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Servicepersonal von Bedeutung sind.


III. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Beendigung des Serviceeinsatzes angezeigt worden ist und die Funktionsprüfung abgeschlossen ist, es sei denn, dass ein Mangel 
vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit der Maschine/Anlage einschränkt. Ein Abnahmeprotokoll wird nach Beendigung erstellt. Soweit Teilfunktionen des Vertragsgegenstands eigenständig zu 
Produktionszwecken verwendet werden können und abnahmereif sind, ist der Kunde zu Teilabnahmen verpflichtet.
IV. Eigentumsvorbehalt
Hilker behält sich das Eigentum am Gegenstand des Kaufvertrags, Werklieferungsvertrags oder Werkvertrags bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, auch für ggf. zusätzlich 
geschuldete Nebenleistungen, aus dem jeweiligen Vertrag vor. Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstand bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei 
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Hilker unverzüglich davon zu benachrichtigen.


V. Gewährleistung
Soweit am Kaufgegenstand oder an der Serviceleistung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Mängel vorliegen, haftet Hilkerunter Ausschluss weiterer Ansprüche, aber vorbehaltlich der 
Haftung gemäß Abschnitt VI, ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen: Hilker wird mangelbehaftete Teile des Kaufgegenstands nach eigener Wahl unentgeltlich nachbessern 
oder mangelfrei ersetzen („Nacherfüllung“). Hilker wird hierbei die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände geeignete und im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten verhältnismäßige Form der Nacherfüllung wählen. Nach Inbetriebnahme der Maschine gilt 
der Serviceeinsatz als solcher als erfolgreich vorgenommen.  Sämtliche Gewährleistungsansprüche für den Serviceeinsatz entfallen mit erfolgreicher Funktionsprüfung der Maschine. Die Kosten für einen zum Zwecke der Nachbesserung des Kaufgegenstandes erforderlichen Serviceeinsatz hat der Kunde 
selbst erneut zu tragen. Diese Kosten sind nicht von der Gewährleistungszusage umfasst. Der Kunde ist wegen eines Mangels zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des 
Vertragspreises nur berechtigt, wenn Hilker - vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos hat verstreichen 
lassen oder wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen und dem Kunden ein erneuter Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist. Das Recht zum Rücktritt ist in diesen Fällen auf Mängel 
begrenzt, welche die Gebrauchsfähigkeit einschränken. Ansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, soweit nicht anders vereinbart, mit Ablauf von 12 Monaten ab 
erfolgter oder als erfolgt geltender Abnahme des Vertragsgegenstands durch den Kunden. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer der Nacherfüllung gehemmt. Sie beginnt nicht 
von erneut an zu laufen. Ergänzend sei auf die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.


VI. Haftung
Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet Hilker ausschließlich bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit, oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, 
Gesundheit, oder bei Mängeln, die Hilker arglistig verschwiegen hat, oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenoder Sachschäden zwingend gehaftet wird. Garantiezusagen seitens Hilker bestehen nicht und werden – sofern behauptet -bereits jetzt als unwirksam erklärt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Hilker haftet insbesondere nicht für Schäden, die 
durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige 
Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Dies gilt zugleich auch für den Fall der unsachgemäßen Nachbesserung seitens des Kundens selbst oder eines Dritten. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Haftung für die hieraus entstandenen Folgen/Schäden seitens Hilker ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Änderungen des Kauf-
/Leistungsgegenstandes ohne vorherige Freigabe durch Hilker. Hilker übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wegen Produktionsausfall, Maschinenstillstand, Personalkosten, 
Datenverlust sowie entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen.